Designs
Designschutz wird immer wichtiger
Das Design von Gebrauchsgegenständen lässt sich durch sogenannte Geschmacksmuster schützen, das seinem Inhaber die ausschließliche Befugnis zur Benutzung der ästhetischen Gestaltungsform verleiht.
Wie wir Sie unterstützen:
- Beratung zur Schutzstrategie Ihres Designs
- Beurteilung der Schutzfähigkeit eines Musters oder eines Modells
- Deutsche, europäische und internationale Anmelde- bzw. Hinterlegungsverfahren
Beratung und Vertragsgestaltung zur Nutzungsübertragung von Geschmacksmusterrechten
DR. ROTH Patentanwaltskanzlei
Kaistraße 5
40221 Düsseldorf
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